Früher ist man mit Tattoos aufgefallen – heute, wenn man keines hat. Das geflügelte Wort bringt auf den Punkt, was der Blick in die sommerlich gekleidete Runde bestätigt: Tätowierungen sind alltäglich geworden.
Sehen das auch die Arbeitgeber so? Eine Umfrage von SRF News zeigt: Im Prinzip Ja – mit Ausnahmen.
Detailhandel: Die Branchenleader Coop und Migros sind sich einig: Beim Kundenkontakt kommt es auf das gepflegte Erscheinungsbild und ein freundliches, korrektes Auftreten an. Tätowierungen sind dabei grundsätzlich kein Problem, im Zweifelsfall entscheidet der Vorgesetzte.
Banken: Eine Bankkarriere steht auch Tätowierten offen. Weder die Grossbanken UBS und Credit Suisse noch etwa die Raiffeisenbanken verbieten ihren Angestellten Tattoos oder Piercings. Von Mitarbeitenden mit Kundenkontakt wird jedoch ein gepflegtes Auftreten erwartet – was meist bedeutet, dass der Körperschmuck nicht zu sehen sein darf.
Polizei: Für die Tätigkeit bei der Kantonspolizei gilt: Tätowierungen dürfen in Uniform grundsätzlich nicht zu sehen sein. Keine Regel ohne Ausnahme, aber Tattoos an Unterarmen, Händen oder Kopf schmälern die Chancen einer Anstellung erheblich, egal ob im Korps von Zürich, Basel-Stadt oder Uri.
Transportbetriebe: Ob auf der Schiene, auf der Strasse, oder in der Luft: Wer mit Kunden und Passagieren direkt zu tun hat, versteckt seine Tattoos.
Die SBB gibt in ihren Uniform-Tragevorschriften vor, dass Tätowierungen abgedeckt werden müssen.
Klare Grenzen steckt auch die Swiss in ihrem Uniformreglement: Tätowierungen am Unterarm sind für Flugbegleiter beiderlei Geschlechts ein No-Go, da diese von Kurzarmhemd oder Bluse nicht abgedeckt werden. Zudem sind Tattoos unterhalb des knielangen Jupes untersagt. Ein Überschminken von Tattoos ist je nach dem möglich, wenn dies die Hygienevorschriften zulassen.
Bei Postauto Schweiz legt man wie am Postschalter oder bei der Paket- und Briefzustellung weniger Wert auf die Sichtbarkeit von Tattoos als auf deren Inhalt: Diskriminierende oder anstössige Motive sind ebenso wenig willkommen wie extreme Piercings im Gesichtsbereich.
Gastronomie: Vier grosse Betriebe sorgen in der Schweiz täglich für die Verpflegung von Hunderttausenden Kantinengängern. Bei keinem von ihnen sind Tattoos ein grundsätzliches Hindernis für eine Anstellung. Alle betonen aber die Rolle der Mitarbeiter als Aushängeschilder des Betriebs. Während Compass Group Schweiz, Eldora AG und ZFV in ihren Vorschriften sichtbare Tattoos grundsätzlich untersagen, gibt sich die SV Group flexibel: Schriftliche Regelungen gibt es nicht, entschieden wird von Fall zu Fall.
Gesundheitswesen: Tätowierungen sind auch grossen Spitälern keine spezielle Regelung wert. Weder das Unispital Zürich, die Insel-Gruppe in Bern noch das Kantonsspital Baden machen dazu verbindliche Vorgaben. Entscheidend ist wie in allen Branchen mit Kundenkontakt das gepflegte Erscheinungsbild. Entschieden wird fallweise durch Vorgesetzte.
Auch in der spitalexternen Pflege ist tätowiertes Personal offenbar kein Stein des Anstossens: Der nationale Dachverband Spitex Schweiz kennt zu diesem Thema jedenfalls weder Vorschriften noch Richtlinien.
Landeskirchen: Ob römisch-katholisch oder evangelisch-reformiert: Bei den beiden grossen Landeskirchen waren Tätowierungen noch nie Thema und werden deshalb auch nicht speziell geregelt.