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Marilyn Monroe: Die wohl bekannteste «Happy Birthday»-Sängerin
Aus News-Clip vom 23.09.2015.
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Panorama «Happy Birthday» für alle

Auf das Lied «Happy Birthday to You» gibt es kein Copyright. Das hat ein Richter in den USA entschieden. Die «Warner Music Group» hatte jahrelang Abgaben von Musikgruppen eingezogen, die das Lied öffentlich gespielt hatten. Für das Singen im privaten Rahmen musste man nie Abgaben bezahlen.

Das Urheberrecht für das weltbekannte Geburtstagslied «Happy Birthday to You» ist ungültig. Das entschied ein Bundesgericht in Los Angeles. Das Lied sei Allgemeingut, befand Richter George King.

Das Urteil ist eine Niederlage für den US-Musikriesen Warner Music Group. Das Gericht stellte fest, dass Warner/Chappell Music kein gültiges Urheberrecht an dem Lied besitzen. Der Konzern hatte sich 1988 die Rechte gesichert. Das Label verdiente etwa zwei Millionen Dollar im Jahr mit der kommerziellen Nutzung des Songs.

Nach 80 Jahren endlich frei

Ursprünglich wurde das Urheberrecht 1935 von der Firma Clayton F. Summy angemeldet. Doch nach Ansicht von Richter King galt dieses nur für die Melodie, nicht aber für den Text. Die Melodie ist seit Jahren Allgemeingut.

Eine Geburtstagstorte
Legende: Wenn die Geburtstagstorte gebracht wird, gehört «Happy Birthday» zum Pflicht-Repertoire jedes Gratulanten. Imago/Symbolbild

«Nun ist ‹Happy Birthday› nach 80 Jahren endlich frei», sagte Klägeranwalt Randall Newmann nach dem Urteil. Komponiert hatte das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty.

Es hiess ursprünglich «Good Morning to You». Der Geburtstagstext entstand später. Drei Dokumentarfilmer hatten 2013 die Klage eingebracht. In Deutschland ist laut der Verwertungsgesellschaft Gema «Happy Birthday to You» nur noch bis Ende 2016 geschützt.

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