Die Situation in AG/SO: Im Kanton Aargau gingen laut Mitteilung vom Mittwoch bisher nur wenige Meldungen über tote Wildvögel in Europa ein. Auch für eine Ansteckung in Geflügelbetrieben gibt es zurzeit keine Anzeichen. Vereinzelt wurden kranke Tiere untersucht, jedoch fiel das Resultat stets negativ aus. Auf Anfrage von SRF heisst es auch beim Kanton Solothurn, dass noch keine Krankheitsfälle aufgetreten sind.
Die Situation in der Schweiz: Seit das Virus im vergangenen November hierzulande zum ersten Mal nachgewiesen wurde, sind landesweit 121 Wildvögel positiv getestet worden. Bei Hausgeflügel trat das Virus bisher nicht auf. Dennoch hat der Bund am Mittwoch die Schutzmassnahmen bis 31. März 2017 verlängert.
Deshalb werden die Massnahmen verlängert: Es sei besorgniserregend, dass sich in vielen europäischen Ländern auch Hausgeflügel angesteckt habe, schreibt der Kanton Aargau. Die tiefen Temperaturen führten bei den Wildvögel zu einer verstärkten Migration. Deshalb hebe der Bund die Schutzmassnahmen vorerst nicht auf.
Die flächendeckenden Schutzmassnahmen des Bundes
Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln muss vermieden werden. Hausgeflügel darf nur in einem geschlossenen Stall gefüttert und getränkt werden. Dieser Bereich darf für Wildvögel nicht zugänglich sind. Ist das nicht umsetzbar, müssen die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit dichtem Dach und geschlossenen Seitenwänden untergebracht werden. Ausserdem bleiben Geflügelmärkte und ähnliche Anlässe verboten. |