23 Asylbewerber bezogen am Montag in Bremgarten ihre Unterkunft. Im Truppenlager des Waffenplatzes Bremgarten sollen dereinst maximal bis zu 150 Asylbewerber untergebracht werden, im Durchschnitt jedoch rund 120 Personen. Die Unterkunft wird gemäss Bund höchstens drei Jahre lang betrieben. Gemäss Angaben der Stadt werden hauptsächlich jüngere Männer untergebracht, aber auch Frauen und Kinder. Die Asylbewerber werden für eine Dauer von vier bis acht Wochen in der Unterkunft leben.
Menschenrechtsorganisationen üben Kritik
Das Bundesamt für Migration (BFM) habe mit der Stadt Bremgarten eine Vereinbarung über die temporäre Nutzung der Unterkunft unterzeichnet, «deren Bestimmungen rechtlich gar nicht durchgesetzt werden können». Das schreibt die Gruppe augenauf in einem offenen Brief an Bundesrätin Simonetta Sommaruga.
In der Vereinbarung verpflichtet sich das BFM gegenüber Bremgarten, Massnahmen durchzusetzen, die den Bewohnern der Asylunterkunft das Betreten der Schul- und Sportanlagen sowie der öffentlichen Badeanstalt untersagen.
Die Menschenrechtsgruppe zitiert im Brief den Standpunkt des BFM, wonach man «sensible Zonen» definiert habe, «die von den Asylsuchenden nicht betreten werden sollten». Ein pauschales Rayonverbot für Flüchtlinge – ohne Begründung im Einzelfall – sei hingegen nicht rechtmässig und daher auch nicht durchsetzbar, heisst es weiter.
Die Gruppe augenauf wirft dem BFM im Brief weiter vor, das Bundesamt gehe davon aus, dass sich die Flüchtlinge aus Angst vor Sanktionen und ohne das Wissen um die Unrechtmässigkeit solcher Verbote an die Hausordnung halten würden. BFM-Mediensprecher Michael Glauser bestätigte auf Anfrage den Erhalt des Briefes. Zur Kritik nahm er keine Stellung. Die Vorbehalte der Gruppe würden kommende Woche geprüft. Es habe jedoch auch bei anderen Unterkünften wie etwa in Nottwil LU pauschale Rayonverbote gegeben, hielt er fest.
Forderung der Stadtregierung
Bremgarten hatte einschränkende Regeln zum Aufenthalt der Asylsuchenden auf dem Stadtgebiet gefordert. Wie der Stadtrat in einem Schreiben an die Bevölkerung kürzlich bekanntgab, haben die Asylsuchenden Ausgangszeiten von täglich 9 bis 17 Uhr. Am Wochenende gibt es Ausgang ab Freitagmorgen 9 Uhr bis Sonntagabend 17 Uhr. Es wird eine Ein- und Ausgangskontrolle geben.
Angesprochen auf die Kritik daran, dass die Asylbewerber das Schwimmbad und die Schulanlage nicht besuchen dürfen, sagt Stadtammann Raymond Tellenbach: «In Begleitung einer Person der Betreuungsgruppe dürfen die Asylbewerber durchaus in die Badi gehen. Als wir die Einschränkungen verlangten, gingen wir davon aus, dass vor allem junge Männer in der Unterkunft wohnen. Wir stehen in engem Kontakt mit dem Bundesamt für Migration. Wir schauen die Situation wöchentlich an. Wenn nötig, nehmen wir eine Feinjustierung vor. Es geht nicht darum, allen alles zu verbieten. Wir wollen einfach Sicherheit.»
Für die Sicherheit in der Unterkunft und im Stadtgebiet sorgt die Ostschweizer Firma Abacon. Für die Betreuung der Asylbewerber zeichnet die Asylorganisation der Stadt Zürich (AOZ) verantwortlich.