Die ehemalige Chat-Partnerin des Grünen-Politikers Geri Müller akzeptiert eine Busse von 1800 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken. Dazu war sie von der Staatsanwaltschaft Bern wegen Beschimpfung, übler Nachrede, versuchter Nötigung, Urkundenfälschung und unbefugten Aufnehmens von Gesprächen per Strafbefehl verurteilt worden.
Reaktion des Stadtammanns
Einen Rekurs dagegen hat die Frau nun zurückgezogen. Das geht aus einem Schreiben ihres Anwalts an die Staatsanwaltschaft hervor. Damit muss sie auch die Anwaltskosten von fast 16'300 Franken und die Verfahrenskosten von über 8000 Franken tragen.
Was sagt Geri Müller dazu, dass die Chatpartnerin ihre Einsprache nun zurückgezogen hat und die Strafe akzeptiert? Auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn nimmt der Badener Stadtammann dies zur Kenntnis, will aber nicht mehr dazu sagen.
Weitere Verfahren im Gang
Die Nacktselfie-Affäre war im Sommer 2014 bekannt geworden. Die «Schweiz am Sonntag» hatte berichtet, dass der Badener Stadtammann Geri Müller von seinem Stadthausbüro aus einer Chat-Bekannten Nacktbilder geschickt hatte. Danach soll er sie zum Löschen der Mitteilungen aufgefordert haben.
Da sie ein entsprechendes Gespräch ohne Müllers Wissen aufzeichnete und später Ausschnitte davon in diversen Medien auftauchte, erstattete der damalige Nationalrat Anzeige.
Diese wurde schliesslich auf den Chefredaktor der «Schweiz am Sonntag» sowie zwei weitere Personen ausgeweitet. Der Vorwurf: Sie hätten illegal erstellte Tonaufnahmen ausgewertet und verbreitet. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen. Noch ist jedoch keines dieser Strafverfahren abgeschlossen.