- Mit dem neuen Energiegesetz sollen die Vorgaben der nationalen Energiestrategie 2050 im Aargau umgesetz werden.
- Zentral dabei sind Massnahmen im Gebäudebereich, beispielsweise die Isolation von Gebäuden, sowie Heizung und Warmasserversorgung.
- Im Vergleich zum ersten Entwurf des neuen Energiegesetzes hat der Aargauer Regierungsrat nun verschiedene Massnahmen abgeschwächt oder gestrichen und reagiert damit auf die breite Kritik an der ersten Vorlage.
Eine wahre Flut von Antworten, Eingaben, Ergänzungen und Wünschen prasselte auf die Aargauer Regierung ein, nachdem sie im April 2018 ihren Entwurf für die Erneuerung des Aargauer Energiegesetzes veröffentlicht hatte. Insgesamt trafen 154 Stellungnahmen ein – von Parteien, Verbänden, Gemeinden, Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen – so viele wie kaum jemals.
Der Tenor der Rückmeldungen war eindeutig zweideutig. Richtig zufrieden zeigte sich kaum jemand mit dem Energiegesetz, dies jedoch aus sehr unterschiedlichen Gründen. Den bürgerlichen Parteien und der Wirtschaft gingen die neuen Vorschriften deutlich zu weit, auf linksgrüner Seite wollte man mehr, die politische Mitte verlangte mehr Flexibilität und den Blick fürs grosse Ganze und Gemeinden befürchteten mehr Bürokratie im Baubewilligungsverfahren.
Der Aargauer Regierungsrat musste also nochmals über die Bücher und überarbeitete das Energiegesetz. Für den zweiten Anlauf hat Energiedirektor Stephan Attiger dem Gesetz einige Zähne gezogen, so dass der zweite Anlauf nun zahmer daherkommt.
Im Herbst wird das Kantonsparlament das neue Aargauer Energiegesetz ein erstes Mal diskutieren, dann zeigt sich, ob es im zweiten Anlauf nun besser ankommt.