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Basel Baselland «Basel Tattoo» und Suisa streiten vor Bundesgericht

Das «Basel Tattoo» und die Suisa liegen in einem Rechtsstreit. Beide Parteien waren mit bisherigen Gerichtsurteilen nicht einverstanden. Nun muss das Bundesgericht entscheiden. Konkret geht es um Suisa-Gebühren und die Frage, ob beim «Basel Tattoo» die Musik oder die Show im Vordergrund steht.

Konkret geht es um die Frage, welcher Tarif die Suisa beim «Basel Tattoo» anwenden darf. Die Suisa ist in der Schweiz zuständig für die Abgeltung von Urheberrechten von Künstlern. Abgerechnet wird in unterschiedlichen Tarifen, was wiederum finanzielle Auswirkungen hat. Steht bei einer Aufführung die Musik im Vordergrund, ist die Abgeltung teurer, als wenn es vor allem um die Darbietung geht - im Fachjargon wird diese Unterscheidung «Ballettregel» genannt.

Audio
Basel Tattoo ein Ballett? (29.01.2014)
02:12 min
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Diese «Ballettregel» und der damit verbundene niedrigere Tarif sei auch auf das «Basel Tattoo» anwendbar, sagen die Veranstalter des «Basel Tattoo». Anderer Meinung ist die Suisa. «Das Basel Tattoo bezeichnet sich selber als Militärmusikfestival - der Name sagt eigentlich schon alles. Und wir sind der Meinung, dass die meisten Nummern einen konzertanten Charakter haben», erklärt Bernhard Wittweiler, Leiter Rechtsdienst bei der Suisa.

Bundesgericht muss entscheiden

Im vorliegenden Fall geht es um das Basel Tattoo im Jahr 2009 - im Raum stehen Forderungen der Suisa in der Höhe von rund 200'000 Franken. Laut der Suisa habe das Urteil auch Auswirkungen auf die darauf folgenden Ausgaben.

Über den Rechtsstreit haben bereits das Basler Zivilgericht in erster, sowie das Basler Appellationsgericht in zweiter Instanz entschieden. Während das Basler Zivilgericht den Veranstaltern des Basel Tattoo Recht gab, sah es das Appellationsgericht anders und entschied im Sinn der Suisa.

Mit diesem Urteil sind die «Basel Tattoo»-Macher nicht einverstanden, weshalb nun das Bundesgericht in der Sache entscheiden muss.

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