SRF Regionaljournal Basel: Im Sommer hatten gleich zwei Nachrichtendienste die Basler Polizei informiert über verdächtige Aktivitäten des Mitarbeiters. Weshalb untersucht die Polizei den Fall erst jetzt, nachdem die Vorwürfe publik wurden?
Rolf Meyer: Wir haben die Unterlagen erhalten und geprüft. Dass wir eine Untersuchung einleiten können, brauchen wir jedoch Fakten und eine Rechtsgrundlage. Diese lagen nicht vor.
Ein Verdacht reicht demnach nicht?
Es braucht einen hinreichenden Verdacht, dass der Mitarbeiter eine entsprechende Handlung vorgenommen hat. Aus unserer Sicht lag dieser aber nach Sichtung von Internet und Facebook-Auszügen nicht vor.
Die Polizei erhielt im Herbst einen Hinweis, dass der Mitarbeiter im Internet durch seine Nähe zu einer Erdogan-nahen Organisation aufgefallen ist. Wie häufig kommt es dann vor, dass der Nachrichtendienst des Bundes solche Mitteilung macht?
Dies kommt selten vor.
Weshalb hatte die Polizeileitung dann nicht näher hingeschaut?
Wir haben ja näher hingeschaut. Sind aber zu einem anderen Schluss gekommen, wie dies derzeit kolportiert wird. Wir sind der Auffassung, dass diese Faktenlage nicht ausreichte, um eine detaillierte Überprüfung einzuleiten. Es gab keine Rechtsgrundlage dafür.
Aber die Staatsanwaltschaft untersucht den Fall nun.
Mein Kenntnisstand ist, dass die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Sie wartet ab, ob unsere interne Untersuchung ein Verdachtsmoment ergibt, aus dem man allenfalls ein Ermittlungsverfahren einleiten kann. Wir haben nun eine interne Untersuchung eingeleitet, weil der betroffene Mitarbeiter von sich aus das Einverständnis dazu gegeben hat.
Das Gespräch führte Vanda Dürring
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)