Die fünf Beschwerden gegen den erstinstanzlichen Annullierungsentscheid der zuständigen Regierungsstatthalterin stammen von der Gemeinde Moutier, einer Gruppe von 138 jungen Projurassiern, zwei Gruppen von sechs beziehungsweise drei Beschwerdeführern sowie einer Einzelperson.
Sämtliche Punkte bestritten
Dies gab das Verwaltungsgericht am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekannt. Bestritten würden sämtliche Punkte des vorinstanzlichen Entscheides. Die Regierungsstatthalterin hatte am 5. November die kommunale Moutier-Abstimmung vom Juni 2017 wegen «gewichtiger Mängel» für ungültig erklärt.
Entscheid wohl erst Mitte 2019
Nun befasst sich das bernische Verwaltungsgericht mit dem umstrittenen Annullierungsentscheid der Vorinstanz. Entscheide zu den jeweils über 40 Seiten umfassenden Beschwerdedossiers seien frühestens Mitte 2019 zu erwarten, hiess es weiter. Die Urteile könnten in der Folge noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.