Das geplante Klanghaus soll zum musikalischen und architektonischen Zentrum für Naturtonmusik werden. Bereits im November letzten Jahres startete die öffentliche Planauflage mit dem Gestaltungsplan, dem Teilzonenplan, dem Teilstrassenplan und der Anpassung der Schutzverordnung. Gegen den Teilzonen- und den Teilstrassenplan gingen insgesamt drei Einsprachen ein, die nach Verhandlungen zurückgezogen wurden. Damit waren die Voraussetzungen für den Entscheid der Regierung erfüllt.
Nun hat die Regierung die Baubotschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Gesamtkosten für den Bau des Klanghauses einschliesslich aller Vorbereitungsarbeiten belaufen sich auf 24,3 Millionen Franken.
Für den Kanton verbleibt ein Kreditbedarf von 19,3 Millionen Franken. Entsprechend untersteht der Kantonsratsbeschluss dem obligatorischen Finanzreferendum.
Die erste Lesung im Kantonsrat findet voraussichtlich in der Novembersession 2015 statt.