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Beitrag «Leistungsorientierte Entschädigung» (18.05.2015)
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Ostschweiz Kritik an neuer Finanzierung der Behindertenheime

Im Kanton Thurgau werden die Heime seit 2012 nach Pflegeaufwand entschädigt. Die Institutionen müssen diesen Aufwand dokumentieren, um Geld zu erhalten. Dies sei zu aufwändig, so die Kritik.

Daniel Brunner ist Geschäftsleiter des Arbeitsheimes für Behinderte Amriswil ABA. 150 Menschen mit einer Behinderung arbeiten im ABA, 90 davon wohnen auch dort. Früher wurde das Heim pauschal pro Person entschädigt. Den Pflegeaufwand zu dokumentieren mache zwar Sinn, sagt er, dieser sei früher gar nicht berücksichtigt worden. Der Kanton Thurgau habe aber das Ziel verfehlt, da das System viel zu kompliziert sei.

Schwierige Einteilung

Es sei schwierig, alle Behinderten nach objektiven Kriterien einzustufen. Zudem sei die Gefahr gross, dass verschiedene Institutionen den Betreuungsaufwand unterschiedlich bewerten.

Beim Kanton versteht man die Kritik, beruhigt aber auch. Laut Markus Mühlemann, Leiter Abteilung Soziale Einrichtungen, befinde man sich in der Einführungsphase. Es sei klar, dass der Aufwand für die Heime am Anfang gross sei. Wenn aber alles funktioniere sei es ein einfaches und gerechtes System. Der Kanton überprüfe die Einstufungen zudem mit Stichproben, so dass diese im ganzen Kanton gleich gehandhabt würden.

IBB: Ein Ostschweizer Modell

Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung sollen in allen
Ostschweizer Kantonen leistungsorientiert entschädigt werden. Dieses
Projekt hat der Kanton Thurgau initiiert, die anderen Ostschweizer
Kantone haben 2010 entschieden, das sogenannte IBB-System zu
übernehmen. Dabei wird der individuelle Betreuungsbedarf (IBB) erhoben.
Wichtig dabei ist die Leistung der Betreuenden und nicht etwa der Grad
einer Behinderung einer betreuten Person. Ziel des Systems ist es,
Leistungen transparent und vergleichbar zu machen. Der Betreuungs-
aufwand wird in Punkten quantifiziert und diese Punkte führen zu fünf
verschiedenen Stufen.

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