- Verschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier hatten im Grossen Stadtrat von Luzern eine Motion eingereicht mit dem Ziel, Stellvertreter von gewählten Parlamentariern in den Rat schicken zu können.
- Die Stadtregierung hält in ihrer Stellungsnahme fest, dass weder in der Verfassung noch im Stimmrechtsgesetz eine solche Regelung vorgesehen sei. Sie sei daher nicht zulässig, der Stadtrat lehne sie folglich ab.
- Zudem sei zu befürchten, dass Personen, die nur sporadisch an Sitzungen von Kommissionen oder an Sitzungen des Grossen Stadtrates teilnähmen, nicht über genügend Dossierkenntnisse verfügten.
- Die Stadtregierung sieht auch ein Problem darin, wenn nicht vom Volk gewählte Personen bei politischen Entscheiden mitreden dürfen.
- Mit der Antwort des Stadtrates ist die grüne Grossstadträtin Noëlle Bucher nicht zufrieden. Der Stadtrat ignoriere die Tatsache, dass es Umstände wie Krankheit, Zilivschutz oder Mutterschaftsurlaub gäbe, die eine Teilnahme an einer Grossstadtratssitzung verunmöglichten.