Das Wichtigste in Kürze:
- Das Bundesgericht hat entschieden: Eine hängige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Stadt kann die Planung voran treiben.
- An 150 Stationen sollen 2250 Velos aufgestellt werden. Die Hälfte der Velos sollen eBikes sein.
- Ein Velo kann an jeder beliebigen Station zurückgegeben werden.
- Die Stadt ist finanziell nicht beteiligt. Die Sozialen Einrichtungen übernehmen aber die Wartung.
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Zehn Jahre alt ist die Idee eines Veloverleihs in Zürich. Vor zwei Jahren entschied sich der Stadtrat, der Postauto-Tocher Publibike den Auftrag zu erteilen. Doch ein unterlegener Bewerber wehrte sich - und der Veloverleih war blockiert. Bis jetzt: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Stadt weiter planen kann.
Ich bin sehr erleichtert.
Wenn alles rund läuft, sollen die ersten Velos in einem Jahr bereit stehen, an 35 Stationen. Bis zum vollständigen Ausbau muss die Stadt dann 150 Standorte finden, an denen die Velos abgeholt werden können. Geplant sind Stationen auf öffentlichen Plätzen, aber auch auf Privatgrundstücken, etwa bei Firmen.
Der Zugang soll möglichst einfach sein, via App, Internet, SwissPass oder Kreditkarte. Der Verleihservice soll zu hundert Prozent via Sponsoring und Einnahmen gedeckt werden.