Im Juli 2007 ertrank die damals 15-jährige Schülerin während einer Schulreise im Berner Oberland beim Riverraften. Seither beschäftigt der Unfall die Justiz. Die Verfahren gegen den Lehrer und gegen den Geschäftsführer des Tour-Anbieters wurden eingestellt. Der Riverrafting-Guide musste sich im Juni vor dem Gericht in Thun verantworten und wurde freigesprochen.
In einem separaten Verfahren kämpfen die Eltern und die Schwester der verunfallten Schülerin jedoch noch für eine Schadenersatzzahlung der Schulbehörden von Regensdorf. Das Obergericht hatte diese Forderung zurückgewiesen. Die Strecke sei grundsätzlich für 15-jährige Jugendliche geeignet.
Expertise verlangt
Vor Bundesgericht erlangten die Eltern nun aber einen Zwischenerfolg. Das Gericht gibt den Fall zurück ans Obergericht. Gemäss Urteil ist das rechtliche Gehör der Eltern verletzt worden. Diese hatten vergeblich eine Expertise verlangt zur Frage, ob die gesamte Strecke tatsächlich für einen solchen Schulausflug geeignet war. Sollte eine solche Expertise zum Schluss kommen, die Strecke sei zu gefährlich gewesen, müsste die Schulgemeinde möglicherweise doch Schadenersatz bezahlen.