Es war eine medienwirksame Inszenierung, als Rudolf Elmer im Juli 2011 in London öffentlich zwei CDs an «Wikileaks»-Gründer Julian Assange übergab. Die CDs sollen Daten von Steuerbetrügern enthalten haben. Zudem soll er schon im Jahr 2008 Bankdaten an die Whistleblower-Plattform weitergegeben haben. Der ehemalige Angestellte der Zürcher Bank Julius Bär habe damit das Bankgeheimnis verletzt, wirft ihm die Anklage vor.
Angeschlagener Angeklagter
Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht begann wie geplant. Doch es zeigte sich schon zu Beginn, dass Rudolf Elmer gesundheitlich angeschlagen ist. Er wirkte unsicher, sprach langsam und mühsam und verlangte immer wieder Pausen. In einer Verhandlungs-Pause erlitt der Angeklagte dann einen Zusammenbruch und musste mit der Ambulanz ins Spital gebracht werden. Wann der Prozess fortgesetzt werden kann, ist offen.
Der Ex-Banker stand in ähnlicher Sache schon einmal vor Gericht. Im Januar 2011 hatte ihn das Bezirksgericht Zürich wegen Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil hat Elmer beim Zürcher Obergericht angefochten. Der Fall ist hängig, weil die Staatsanwaltschaft auf Geheiss des Gerichts die Anklage überarbeiten muss.