Die Volksinitiative «Hindernisfreier Wohnen Nidwalden» verlangt, dass bei neuen Wohnbauten mit vier bis acht Wohneinheiten sowohl der Zugang als auch das Innere der Wohnungen so gebaut werden müssen, dass diese bei Bedarf hindernisfrei und behindertengerecht angepasst werden können.
So soll beispielsweise beim Zugang zur Wohnung Platz bleiben für eine Rampe oder einen Lift. Die Initianten, mehrheitlich Direktbetroffene, argumentieren, mehr hindernisfreie Wohnungen ermöglichten mehr Selbstständigkeit, insbesondere im Alter oder für Menschen mit Behinderung.
Heutiges Gesetz genügt laut Regierung
Regierungsrat und Landrat empfehlen die Volksinitiative zur Ablehnung. Nicht jedes Bedürfnis, und sei es noch so berechtigt, müsse zwingend im Gesetz geregelt werden. Das bundesrechtliche Gesetz, das behindertengerechtes Bauen ab Gebäuden mit acht Wohnungen verlangt, reiche aus.