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Einbürgerung Ja zur erleichterten Einbürgerung für Drittgeneratiönler

Der Ständerat folgt dem Nationalrat: Ausländer der dritten Generation sollen leichter eingebürgert werden. Allerdings erhöht er die Hürden. Die Betroffenen sollen in der Schweiz geboren und zur Schule gegangen sein.

  • Inhalt der Inititative

Personen der dritten Ausländergeneration sollen leichter eingebürgert werden. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat den Gesetzes- und Verfassungsänderungen zugestimmt. Allerdings hat das Stöckli die Schwellen erhöht .

  • Resultat der Debatte

Die Ständeräte sprechen sich mit 28 zu 6 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) für eine Veränderung der Bundesverfassung aus. Mit 34 zu 3 Stimmen (bei keiner Enthaltung) votieren sie für eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes.

Anders als die grosse Kammer will die kleine Kammer eine erleichterte Einbürgerung aber nur für Personen mit Niederlassungsbewilligungen zulassen. Dem Nationalrat würde hier eine Aufenthaltsbewilligung reichen. Abgesehen davon setzt der Ständerat fünf Jahre obligatorische Schule in der Schweiz voraus. Schliesslich verlangt er, dass Betroffene ein Gesuch um eine erleichterte Einbürgerung bis zum 25. Lebensjahr einreichen müssen. Mit dieser Hürde will der Ständerat sicherstellen, dass Ausländer sich nicht vor dem Militärdienst drücken können.

  • Die wesentliche Differenz

In einem Kernpunkt folgt der Ständerat dem Nationalrat zwar: dass die Geburt in der Schweiz den Ausschlag gibt, dass Ausländer der dritten Generation erleichtert eingebürgert werden können.

Allerdings will der Ständerat verhindern, dass sich via Geburt eine Einbürgerung automatisiert. Aus diesem Grund hat der Ständerat den vom Nationalrat vorgesehenen Gesetzestext zurückbuchstabiert: In der Verfassung soll gemäss der kleinen Kammer nur verankert werden, dass der Bund die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländegeneration erleichtere – nicht aber, dass er den Erwerb der Bürgerrechte durch Geburt in der Schweiz regle.

  • Argumente der Gegner

Eine Minderheit formiert sich um Stefan Engler (CVP/GR) und Peter Föhn (SVP/SZ), wobei beide das Prinzip des Föderalismus gefährdet sehen. Föhn räumt ein, dass die Privilegierung von Ausländern der dritten Generation sinnvoll sei. Doch er kann den von den Initianten eingeschlagenen Weg nicht als der richtige erkennen. Dass dem Bund qua Verfassung mehr Kompetenzen erteilt werden sollen, komme einer «schleichenden Zentralisierung des Bürgerrechts» gleich.

Engler nennt die Intitiative derweil nicht nur einen «politischen Murks», sondern entlarvt sie als vermeintliche «Salamitaktik». Das Anliegen sei in der Herbstsession vom Ständerat nur dank Stichentscheid des Ratspräsidenten gutgeheissen worden. Und so fragte Engler im Parlament rhetorisch: «Mit einer solch hauchdünnen Mehrheit wollen wir eine Volksabstimmung gewinnen? (...) Wir haben in der Migration wichtigere Probleme, die gelöst werden wollen.»

  • Argumente der Befürworter

Hans Stöckli (SP/BE) greift den föderalistischen Impetus der Gegner auf und nutzt das Argument für seine Zwecke. 21 Kantone hätten sich für die erleichterte Einbürgerung respektive die grösseren Kompetenzen des Bundes ausgesprochen. Dies, weil eine Vereinheitlichung der Einbürgerungspraxis offensichtlich nötig sei. «Mir scheint», schloss er mit Blick auf die kantonalen Regelungen, «es ist etwas kurios, wenn bei dieser Frage 26 Regimes zur Anwendung kommen.»

Bundesrätin Simonetta Sommaruga betont die Änderung, die die ständerätliche Kommission gegenüber dem Nationalrat vorgenommen habe. Die Erleichterung beschränke sich im Verfassungstext auf die dritte Generation und sei nicht mehr an die Geburt der Betroffenen in der Schweiz gekoppelt. Damit nimmt sie dem Kernargument der Gegner den Wind aus den Segeln, dass sich über den Aspekt der Geburt eine automatische Einbürgerung einschleichen könnte.

  • Der weitere Verlauf

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat zurück. Das Volk hat aber – weil der Entwurf auch die Verfassung betrifft – das letzte Wort.

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