Zwei Drittel der Stimmenden haben im Kanton St. Gallen Ja zum «III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz» gesagt, also Ja zu einem Verhüllungsverbot unter gewissen Umständen.
Nun geht es um die Umsetzung. Ein hörbar ratloser St. Galler Justiz- und Polizeidirektor, Fredy Fässler, sagte bereits am Sonntag im «Regionaljournal Ostschweiz»: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gesetz je einmal zur Anwendung gelangt.»
Ein zusätzliches Merkblatt hilft den Polizisten kaum weiter.
Strafbar ist nach dem neuen Gesetz nicht das Tragen einer Verhüllung, zum Beispiel einer Burka, wie sie wohl die meisten Ja-Stimmenden wohl vor Augen hatten. Strafbar ist, wenn von einer Verhüllung eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit oder den gesellschaftlichen Frieden ausgeht. Entscheiden muss das die Polizei vor Ort. Aufgrund welcher Kriterien?
«Ich weiss nicht, wie man definieren soll, wann vom Tragen einer Burka oder einer anderen Verhüllung eine Gefahr ausgeht», so Fässler.
Die Polizei müsse heute schon laufend Gefährdungsanalysen unterschiedlichster Situationen vornehmen. Ein zusätzliches Merkblatt helfe da kaum weiter.
Als nächstes muss die St. Galler Regierung das Gesetz formell in Kraft setzen.