- Der Fall in Grenchen SO sorgte Anfang Juli national für Schlagzeilen: Eine junge Frau besuchte zwei Veranstaltungen in Grenchen SO, obwohl sie Covid-19 hatte. 280 Menschen mussten daraufhin in Quarantäne.
- Die Frau wurde positiv auf das Corona-Virus getestet und musste, gemäss Contact-Tracing-Team, zu Hause in Isolation bleiben. Das befolgte sie aber nicht.
- Die Frau wehrte sich per Anwalt und sagte, es sei ein Missverständnis, das auf eine behördliche Auskunft zurückzuführen sei.
- Nun wurde aber die Beschwerde der Frau abgelehnt. Der Kanton Solothurn (Contact-Tracing-Team) hat korrekt informiert, sagt das Departement des Innern.
Von einer Fehlinformation will das Innendepartement des Kanton Solothurn nichts wissen. Dessen Rechtsdienst reichte nach dem «Party-trotz-Corona-Vorfall» in Grenchen eine Strafanzeige gegen die Frau ein. Die Frau wiederum sagt, sie habe schon früher keine Symptome mehr verspürt und sich beim Kanton erkundigt, ob die Isolation früher enden könne. Sie sei informiert worden, dass die Isolation bei dieser Ausgangslage früher fertig sei.
Keine früheres Ende der Isolation
Der Kanton Solothurn hält nun aber fest, dass nach dem Telefongespräch mit den Contact Tracern keine solche Notiz erstellt wurde. «Aufgrund der standardisierten Prozesse innerhalb des Contact-Tracing-Teams kann somit ausgeschlossen werden, dass der betroffenen Person ein früheres Isolationsende mündlich bestätigt wurde», schreibt der Kanton. Zudem brauche es für eine angepasste Anordnung eine schriftliche Bestätigung (Mail), das sei nicht passiert.
Die Aufsichtsbeschwerde ist damit vom Tisch. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft aber läuft noch. Die Frau könnte gegen das Epidemiengesetz verstossen haben. Ihr droht eine Busse von mehreren tausend Franken.