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Brisanter Entscheid
Aus Schweiz aktuell vom 05.01.2017.

Umstrittene Hausdurchsuchung Ostermundigen: Verfahren muss neu aufgerollt werden

Das Obergericht des Kantons Bern pfeift den ausserkantonalen Staatsanwalt zurück. Dieser wollte das Strafverfahren gegen Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern wegen einer Hausdurchsuchung einstellen.

  • Bei einer Hausdurchsuchung in Ostermundigen im August 2015 ging es nicht mit rechten Dingen zu
  • Die Sondereinheit Enzian fesselte unbeteiligte Bewohner.
  • Eingeleitetes Strafverfahren wurde wieder eingestellt.
  • Anderer Meinung ist das Obergericht.

Einsatzkräfte der Polizei-Sondereinheit Enzian führten im August 2015 in Ostermundigen (BE) eine Hausdurchsuchung durch. Der Einsatz galt einem vorbestraften Gewaltverbrecher, der jedoch nicht im Haus wohnte.

Trotzdem fesselte die Polizei die unbeteiligten Bewohner während mehreren Stunden und legte ihnen Augenbinden an. Die Betroffenen erstatteten Anzeige.

Im Januar 2016 eröffnete der ausserkantonale Staatsanwalt Alberto Fabbri ein Strafverfahren gegen mehrere Polizisten.

Verstoss gegen Teilnahmerecht

Nachdem der Staatsanwalt das Verfahren im September 2016 einstellte, reichte Stephan Schmidli, Anwalt der Bewohner, beim Obergericht Beschwerde gegen diesen Entscheid ein. Der Hauptvorwurf: Verstoss gegen das Teilnahmerecht.

Denn Stephan Schmidli konnte die Befragung der Polizisten durch Staatsanwalt Alberto Fabbri nicht mitverfolgen, denn der Staatsanwalt schloss ihn von diesen Einvernahmen aus.

Staatsanwalt verstösst gegen Gesetz

Jetzt hat das Obergericht die Beschwerde von Stephan Schmidli gutgeheissen, das geht aus dem entsprechenden Entscheid vom 13. Dezember 2016 hervor, der der «Schweiz aktuell» vorliegt. Das Obergericht kommt darin zum Schluss, dass Fabbri gegen das Teilnahmerecht verstossen hat und die Einvernahmen wiederholt werden müssen – im Beisein von Stephan Schmidli.

Alberto Fabbri akzeptiert den Entscheid des Obergerichts. Er will die Einvernahmen mit den Polizisten noch im Januar durchführen.

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