Patricia Scheidegger, Juristin Regierungsdienste Politische Rechte, sagt die Rechtslage sei klar: «Momentan gilt noch das alte Recht, wildes plakatieren ist bis Ende August noch erlaubt».
Erstmals zeitliche Regeln im Kanton Solothurn
Das Spezielle dieses Jahr: gemäss altem Recht gibt es keine zeitlichen Einschränkungen, ab wann wildes Plakatieren erlaubt ist. Ab 1. September dann soll die neue Verordnung des Kantons gelten. Erstmals gibt es Regeln. Wildes Plakatieren ist dann nur noch sechs Wochen vor dem Wahltag erlaubt, dieses Jahr wäre das der 6. September.
Philipp Hadorn macht also nichts illegales. Er habe bewusst eine Vorkampagne per Wahlplakat gestartet, bis Ende August hängen diese Plakate im Kanton, sagt Hadorn auf Anfrage von Radio SRF. Die Vorkampagne dient dazu, dass die Leute ihn besser kennenlernen sollen. Ab 6. September folgen wie dann neu erlaubt die Hauptplakate. Die Staatskanzlei gibt ihm Recht.
Bis 21. August läuft die Vernehmlassung der neuen Verordnung im Kanton Solothurn. Ab 1. September gilt sie dann. Gemäss den Parteireaktionen erwarte man kein Veto gegen die Verordnung, heisst es bei der Solothurner Staatskanzlei auf Anfrage weiter.