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Zentralschweiz Auch für Herdenschutzhunde muss Steuer bezahlt werden

Besitzer von Herdenschutzhunden müssen dem Kanton Nidwalden weiterhin die Hundesteuer entrichten. Der Landrat sah keinen Grund für eine Ausnahme und hat die Steuerbefreiung abgelehnt.

Hundehalter müssen in Nidwalden pro Tier 120 Franken dem Staat abliefern. Dieser muss den Hundesteuerertrag zweckgebunden für den durch Hunde verursachten Aufwand einsetzen, etwa für Versäuberungsanlagen, für Beiträge an Hundeschulen oder für Findelhunde.

Hunde dienen der Allgemeinheit

Armin Odermatt (SVP) vertrat in seiner Motion die Ansicht, dass die Halter von Herdenschutzhunden zu Unrecht vom Staat zur Kasse geben werden. Diese Hunde verursachten der Allgemeinheit keinen Aufwand, sondern würden dieser im Gegenteil dienen. Er machte zudem beliebt, dass auch weitere Nutzhunde wie Suchhunde von der Steuer befreit würden.

Das Kantonsparlament sah aber keinen Grund für eine Ausnahmeregelung und lehnte die Motion mit 28 zu 17 Stimmen ab. Herdenschutzhunde würden vom Bund subventioniert. Aktuell gebe es in Nidwalden nur eine Person, die zwei Herdenschutzhunde hält. Eine Gesetzesänderung für nur eine Person sei ein zu grosser bürokratischer Aufwand.

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