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Zentralschweiz Gemeinden in Finanznot müssen weiter mit den Steuern rauf

Der Kanton Luzern leistet zwar weiterhin finanzielle Unterstützung, wenn eine Gemeinde in Schwierigkeiten ist. Er kann aber verlangen, dass sie zuerst ihre Steuern auf 2,6 Einheiten erhöht. Diese Haltung hat auch das Parlament bekräftigt.

Bis Ende 2002 galt im Kanton Luzern für die Gemeinden ein maximaler Steuerfuss von 2,4 Einheiten. 2003 wurde dieser mit dem neuen Finanzausgleich abgeschafft. In der Praxis bestand der Maximalsteuerfuss aber weiterhin: Stellte eine in finanzielle Not geratene Gemeinde beim Kanton ein Hilfegesuch, ging der Kanton bei der Beurteilung weiterhin von einem kommunalen Steuerfuss von 2,4 Einheiten aus.

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Parlament stützt höhere Steuerfüsse (27.5.2014)
04:03 min
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Im Februar gab der Kanton bekannt, dass er künftig eine Erhöhung des Steuerfusses auf 2,6 Einheiten verlange. «Das ist Nötigung, Ausnützung einer Notlage und ich fühle mich hier erpresst», sagte CVP-Kantonsrätin Marlis Roos als Vertreterin einer betroffenen Gemeinde im Kantonsrat.

Keine Defizitgarantie bieten

Unterstützung erhielt Roos von bürgerlicher Seite. «Eine Gemeinde mit 2,6 Einheiten ist eine Steuerhölle», sagte Helen Schurtenberger von der FDP. Aus den Reihen der CVP kam der Vorschlag, dass betroffene Gemeinden den Steuerfuss zwar nicht erhöhen müssen, ihn aber eine gewisse Zeit auch nicht senken dürfen.

Viele Redner warnten vor einer Änderung der Praxis. Ein maximaler Steuerfuss sei bewusst aufgegeben worden. Es wäre falsch, den Gemeinden eine Defizitgarantie zu bieten, sagte Reinhold Sommer von der FDP. Für die Ratslinke ist ein Grund für die finanzielle Notlage gewisser Gemeinden die kantonale Steuerpolitik.

Regierungsrätin Yvonne Schärli sagte, die betroffenen Gemeinden seien frühzeitig informiert gewesen, dass sie auch eine Steuererhöhung erwägen müssten. Der Kantonsrat lehnte das Postulat mit 60 zu 52 Stimmen ab.

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