Der Stadtparlamentarier argumentiert, die Luzerner Stadtregierung habe sich viel zu stark in den Abstimmungskampf eingemischt. Die Wahl- und Abstimmungsfreiheit sei damit verletzt worden.
Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern hatten im Dezember 2012 das Budget 2013 und eine Steuererhöhung angenommen. Im Abstimmungskampf hatte die Stadtregierung deutlich gemacht, dass bei einem Nein einschneidende Sparmassnahmen drohen.
Das Luzerner Verwaltungsgericht kam zum Schluss, die Stadtregierung habe keine unzulässige Propaganda betrieben. Kritisch beurteilte das Gericht aber einige Schreiben der Behörden an bestimmte Gruppen von Stimmberechtigten.
Der Beschwerdeführer verlangt nun in seiner Beschwerde ans Bundesgericht, dass die Budgetabstimmung wiederholt wird. In einem Nebenantrag verlangt er weiter, dass die Stadt die Steuererhöhung von 1,75 auf 1,85 Einheiten per Anfang 2013 rückgängig macht.