Drei der fünf Täter müssen vor Gericht. Sie sind wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Angriff angeklagt. Der Jugendanwalt beantrage in einem Fall eine ambulante jugendstrafrechtliche Schutzmassnahme und für die anderen zwei Tatbeteiligten je eine stationäre Einweisung in ein Jugendheim. Das Strafmass liege laut Mitteilung zwischen neun und 36 Monaten.
Die anderen zwei Beteiligten erhielten einen Strafbefehl wegen Angriffs mit einer bedingten beziehungsweise einer teilbedingten Freiheitsstrafe, wobei einer dagegen Einsprache erhob.
Das Verfahren war aufwändig: Knapp 70 Einvernahmen wurden durchgeführt. Ausserdem wurden die verdächtigen Täter einer intensiven Persönlichkeitsabklärung unterzogen, teilen die Zuger Strafverfolgungsbehörden am Donnerstag mit.