Das Verfahren habe keine Beweise zutage gebracht, dass die Privatklägerin während der Landamannfeier vom 20. Dezember 2014 widerstandsunfähig war, heisst es in der Mitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden vom Freitag. Das Verfahren wegen Verdachts auf Schändung wurde deshalb eingestellt.
Die von Jolanda Spiess-Hegglin vor Abschluss der Untersuchung ergänzend eingereichten Beweisanträge wurden abgelehnt. Sie hat jedoch die Möglichkeit, den Entscheid anzufechten. Der SVP-Kantonsrat erhält gemäss Mitteilung eine Entschädigung sowie eine Genugtuung. Die Verfahrenskosten übernimmt von Gesetzes wegen die Staatskasse.
Abgeschlossen ist die Sache aber ohnehin noch nicht. SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann hatte nämlich am 1. April seine Gegenspielerin ebenfalls angezeigt. Spiess-Hegglin hatte dem SVP-Politiker sexuelle Übergriffe an der Landammanfeier vorgeworfen. Dieses Verfahren läuft noch.