Vorgeschichte
Will eine Apotheke ihre Kunden gegen Grippe oder Hepatitis impfen, braucht sie eine Bewilligung der kantonalen Heilmittelkontrolle. Seit September kann diese beantragt werden, das Interesse sei aber gering, bestätigt Reto Locher, stellvertretender Amtsleiter, einen Bericht der Zürichsee-Zeitung: «Bis anhin haben wir 22 solche Bewilligungen erteilt». Somit bietet also aktuell nur gerade ein Zehntel der rund 200 Apotheken im Kanton Zürich diesen Impfservice an.
Rechtliche Unsicherheiten
Dass bis anhin nur wenige Apotheken eine solche Bewilligung beantragt haben, dürfte mit der unsicheren rechtlichen Situation zusammenhängen. Nach wie vor ist ein Rekurs gegen dieses Impfrecht beim Verwaltungsgericht hängig.
Zudem hätten viele Apotheker bis anhin noch nicht die Zeit gefunden, die nötigen Formulare auszufüllen. Reto Locher ist aber überzeugt, dass bald mehr Apotheken von diesem Impfrecht profitieren wollen: «Wenn die Grippesaison startet, wird das Thema aktuell». Dieser Meinung ist auch Lorenz Schmid, Präsident des kantonalen Apothekerverbands: «Ich rechne damit, dass am Schluss jede vierte Apotheke mit einer Impfbewilligung in die Grippesaison startet.»