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Panorama von Zürich
Legende: Zürich hat noch Platz für zusätzliche 115'000 Personen. Keystone

Zürich Schaffhausen Zürich soll weiter wachsen können

Die neue Bau- und Zonenordnung zeigt: die Stadt Zürich muss mit ihrem Boden haushälterisch umgehen. Eine Verdichtung in den Quartieren soll zwar stattfinden - aber nicht um jeden Preis.

BZO-Schwerpunkte

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  • Wohnquartiere differenziert und mit Qualität verdichten
  • Wertvolle Ortsbilder und Quartierstrukturen erhalten
  • Frei- und Grünräume vielfältig nutzen
  • Flächen für Industrie- und Gewerbenutzungen sichern
  • Publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen fördern

Der anhaltende Bevölkerungsboom in der Stadt Zürich soll in geordneten Bahnen verlaufen. Zu diesem Zweck hat der Zürcher Stadtrat eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) vorgestellt. Sie soll gemäss Hochbauvorsteher André Odermatt eine «qualitative Verdichtung nach innen» bringen.

Quartierstrukturen erhalten

Das Siedlungsgebiet kann nicht mehr vergrössert werden. Deshalb will die Stadt mit ihrem knappen Boden haushälterisch umgehen. Trotzdem ist der Stadtrat gegen Verdichtung um jeden Preis.

So soll es zum Beispiel keine flächendeckenden Aufzonungen für Hochhäuser geben. Weiter will die Stadt wertvolle Ortsbilder und Quartierstrukturen genauso erhalten wie bestehende Frei- und Grünflächen.

BZO-Teilrevision der Stadt Zürich

Mehr Lädeli im Erdgeschoss

Weiter regelt die neue BZO die Nutzung von Erdgeschossen. An zentralen Passantenlagen sollen diese nicht mehr dem Wohnen dienen, sondern für Geschäfte, Gastrobetriebe oder Gewerbe genutzt werden.

Mit Anreiz gemeinnützige Wohnungen fördern

Umsetzen will der Stadtrat mit der BZO-Revision auch den Auftrag der Stimmberechtigten. Diese haben im November 2011 entschieden, dass der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen auf ein Drittel des Mietwohnungsbestandes erhöht werden soll.

Im Rahmen von Sondernutzungsplanungen will die Stadt mit den Grundeigentümern einen «angemessenen Mindestanteil» an Wohnungen mit Kostenmiete sichern. Als Gegenleistung dürfen die Grundeigentümer ihr Areal stärker ausnutzen als in der BZO festgelegt.

Mehr zum Thema

Nächstes Jahr im Gemeinderat

Die BZO-Teilrevision wird nun bis Weihnachten öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen zu den Änderungen äussern. Gewisse Fragen werden auch in einer speziellen BZO-Ausstellung im Amtshaus IV beantwortet.

In der ersten Hälfte 2014 sollen die Einwendungen bereinigt und die Pläne überarbeitet werden. In der zweiten Jahreshälfte will der Stadtrat eine Vorlage zuhanden des Gemeinderates verabschieden.

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