Der anhaltende Bevölkerungsboom in der Stadt Zürich soll in geordneten Bahnen verlaufen. Zu diesem Zweck hat der Zürcher Stadtrat eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) vorgestellt. Sie soll gemäss Hochbauvorsteher André Odermatt eine «qualitative Verdichtung nach innen» bringen.
Quartierstrukturen erhalten
Das Siedlungsgebiet kann nicht mehr vergrössert werden. Deshalb will die Stadt mit ihrem knappen Boden haushälterisch umgehen. Trotzdem ist der Stadtrat gegen Verdichtung um jeden Preis.
So soll es zum Beispiel keine flächendeckenden Aufzonungen für Hochhäuser geben. Weiter will die Stadt wertvolle Ortsbilder und Quartierstrukturen genauso erhalten wie bestehende Frei- und Grünflächen.
BZO-Teilrevision der Stadt Zürich
Mehr Lädeli im Erdgeschoss
Weiter regelt die neue BZO die Nutzung von Erdgeschossen. An zentralen Passantenlagen sollen diese nicht mehr dem Wohnen dienen, sondern für Geschäfte, Gastrobetriebe oder Gewerbe genutzt werden.
Mit Anreiz gemeinnützige Wohnungen fördern
Umsetzen will der Stadtrat mit der BZO-Revision auch den Auftrag der Stimmberechtigten. Diese haben im November 2011 entschieden, dass der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen auf ein Drittel des Mietwohnungsbestandes erhöht werden soll.
Im Rahmen von Sondernutzungsplanungen will die Stadt mit den Grundeigentümern einen «angemessenen Mindestanteil» an Wohnungen mit Kostenmiete sichern. Als Gegenleistung dürfen die Grundeigentümer ihr Areal stärker ausnutzen als in der BZO festgelegt.
Nächstes Jahr im Gemeinderat
Die BZO-Teilrevision wird nun bis Weihnachten öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen zu den Änderungen äussern. Gewisse Fragen werden auch in einer speziellen BZO-Ausstellung im Amtshaus IV beantwortet.
In der ersten Hälfte 2014 sollen die Einwendungen bereinigt und die Pläne überarbeitet werden. In der zweiten Jahreshälfte will der Stadtrat eine Vorlage zuhanden des Gemeinderates verabschieden.