Gleich zweimal stimmen wir am 24. November übers Mietrecht ab. Die eine Vorlage bringt strengere Regeln für Mietende, die ihre Wohnung untervermieten wollen. Neu bräuchte es eine schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Auch könnte die Untervermietung auf zwei Jahre beschränkt werden. Darüber hinaus erhalten Vermieterinnen und Vermieter mehr Möglichkeiten, eine Untervermietung abzulehnen. Und sie können Mietenden innert 30 Tagen kündigen, wenn diese keine schriftliche Einwilligung eingeholt haben.
Gregor Rutz ist SVP-Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Hauseigentümerverbands. Er findet die neuen Regeln sinnvoll, weil sie für klarere Verhältnisse sorgen würden. Übrigens würden viele der neuen Regeln heute in der Praxis schon so gelebt. Mietenden-Vertreterin Jacqueline Badran hingegen lehnt die Änderungen ab. Die SP-Nationalrätin wittert dahinter einen Plan der Immobilien-Lobby: Es gehe bloss darum, neue Kündigungsgründe zu schaffen. Immobilienkonzerne nämlich wollten höhere Mieten – und Mietzinserhöhungen seien praktisch nur möglich beim Mieterwechsel.
Dasselbe Motiv unterstellt Badran den Befürwortern auch bei der zweiten Vorlage – hier geht es um den Eigenbedarf. Hauseigentümerinnen und -eigentümer sollen künftig einfacher kündigen können, wenn sie eine Wohnung selbst nutzen wollen. Häufig sei ein solcher Eigenbedarf nur vorgeschoben – in Tat und Wahrheit wollten Vermietende einfach einen Mieterwechsel erreichen, sagt Badran. SVP-Nationalrat Gregor Rutz bestreitet dies. Vielmehr seien heute die rechtlichen Anforderungen zu hoch: Heute sei es fast nur in Notsituationen möglich, wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Das müsse sich ändern.
Am 24. November treffen die Stimmberechtigten ihre Wahl – die wichtigsten Pro- und Kontra-Argumente gibt es in der Abstimmungskontroverse.