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Reform der Verrechnungssteuer: Höchste Zeit oder unfair?
Aus Forum vom 01.09.2022. Bild: Keystone/Alessandro Crinari
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Eidgenössische Abstimmung Reform der Verrechnungssteuer: Höchste Zeit oder unfair?

Befürworter sagen: Die Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen ist aufwändig und vertreibt Anleger. Deshalb muss sie weg. Gegner kontern: Die Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen verhindert Steuerbetrug. Deshalb ist sie wichtig. Was ist Ihre Meinung?

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Erklärvideo zur Reform der Verrechnungssteuer
Aus Arena vom 26.08.2022.
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Zum Nutzen der Schweiz?

Es ist ein Jammer, sagten Bundesrat und Parlament, dass das Geschäft mit inländischen Obligationen im grösseren Stil ins Ausland verlegt wurde, weil man dort keine oder kaum Verrechnungssteuer bezahlt.
Wir wollen das Geschäft wieder in die Schweiz zurückholen. Deshalb schaffen wir die Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen ab. Die Umsatzabgabe ebenfalls. Es erleichtert den Handel mit Obligationen. Am Anfang verlieren wir zwar diese Steuereinnahmen, aber schon in ein paar Jahren verdienen wir wieder, weil der Handel in der Schweiz stattfindet. Das stärkt den Finanzplatz Schweiz. Und: Diese Mehreinnahmen kommen allen in der Schweiz zugute.
Es ist zum Nutzen der Schweiz.
FDP, SVP, die Mitte, GLP und die grossen Wirtschaftsverbände befürworten die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen.

Obligationen einfach erklärt

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Fehlt einer Grossunternehmung Geld für eine teure Investition, muss sie Geld beschaffen. Sie sagt möglichen Anlegern: Ihr gebt mir Darlehen. Dafür bezahle ich jährlich einen Zins. Und nach 10 oder 20 Jahren erhaltet ihr euer Geld wieder zurück.
Obligationen sind riesige Darlehen, aber klein gestückelt, die an einer Börse gehandelt werden. Da der Handel von Obligationen mehrwertssteuerbefreit ist, gibt es eine Umsatzabgabe.

Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen einfach erklärt

Der Staat sagt: damit wir sicher sind, dass alle Anleger ihre Zinsen auch versteuern, machen wir das so: Die Bank der Grossunternehmung bezahlt nur 65 Prozent des Zinses an die Anlegerin. Der Rest geht an den Bund. Wenn die Anlegerin aber ehrlich in der Steuererklärung angibt, dass sie Obligationen besitzt und wie hoch der Zinsertrag ist, bekommt sie die restlichen 35% des Zinsertrages zurück.
Sind Anleger Firmen, füllen sie spezielle Formulare aus und erhalten so die Verrechnungssteuer zurück.

Ausländischen Anlegern ist diese Abwicklung manchmal zu aufwändig. Deshalb holen sie die 35 Prozent ihres Zinsertrages beim Bund nicht ab. Es gibt aber auch viele Länder, die das Zurückholen der Verrechnungssteuer aus der Schweiz nur teilweise zulassen.

Zum Schaden der Schweiz?

SP und Grüne haben das Referendum ergriffen. Sie sagen: Die Verrechnungssteuer wurde eingeführt, damit Leute oder Unternehmen bei der Steuererklärung nicht tricksen. Gibt man ehrlich an, was man an Obligationen besitzt und wie hoch der Zinsertrag ist, bekommt man die Steuer ja wieder zurück. Zudem ist es mehr als fraglich, ob der Handel mit inländischen Obligationen im grossen Stil wieder zurück in die Schweiz kommt. Weil der Handel mit Obligationen von der Mehrwertssteuer befreit ist, wäre es nicht richtig, die Umsatzabgabe zu streichen.
Fallen die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe, ist das viel Geld, das der Schweiz fehlen wird.
Es ist zum Schaden der Schweiz. Weil der Handel mit Obligationen nicht mehrwehrtssteuerpflichtig istDie Umsatzabgabe dient als Ersatz dafür, dass der Handel mit Obligationen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.
SP, Grüne, EVP und die Gewerkschaften sind gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen.

Diskutieren Sie mit

Reform der Verrechnungssteuer: Höchste Zeit oder unfair? Darüber diskutieren wir in der Sendung «Forum» von 10.00 bis 11.00 Uhr auf Radio SRF 1. Zu Gast sind:

  • JA: Florence Schmid, Juristin, angehende Steuerexpertin, Stadträtin JF/FDP Stadt Bern
  • NEIN: Samira Marti, Ökonomin, Nationalrätin SP Baselland

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Forum, Radio SRF 1, 30.08.2022 14:30 ; 

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