Längst kennen die 17- und 18-Jährigen soziale Medien: Von den rund 25 Schülerinnen und Schülern der Kantonsschule Stadelhofen in Zürich heben nur gerade zwei die Hand nicht, als Baeriswyl fragt, wer Facebook und dergleichen nutzt. Sie halten über solche Plattformen Kontakt zu Bekannten, die weit weg leben. Und sie unterhalten gar einen Klassen-Chat. Dort tauschen sie sich aus über Hausaufgaben oder ihre Pläne fürs nächste Wochenende, wie eine Schülerin erzählt.
Grundkenntnisse und Wissenslücken
Der Nachwuchs kennt sich ziemlich gut aus. Die Schülerinnen und Schüler sind sich bewusst, dass ihre Informationen und Bilder weiterverbreitet werden können – und dass immer häufiger auch potenzielle Arbeitgeber nach kompromittierenden Einträgen Ausschau halten.
Als der kantonale Datenschützer den jungen Leuten dann aber erklärt, dass Facebook das Urheberrecht auf sämtliche Inhalte, die sie «posten» beansprucht – da ist doch ein leises Erschrecken spürbar. Das wussten sie nicht. Facebook-Betreiber können mit den Inhalten machen, was sie wollen – etwa für gezielte Werbung.
«Ich bin doch erschrocken, dass Facebook auf alles das Recht hat. Status, Fotos, alles», sagt der 17-jährige Sasha Rosenstein, «sie können diese Informationen weiterverkaufen. Damit hat Facebook grosse Macht.» Das ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so festgelegt, erklärt Baeriswyl. Bei der Eröffnung ihres Accounts haben zwar alle Schülerinnen und Schüler bei der Frage, ob sie die AGB gelesen haben, den Bestätigungsbutton angeklickt. Doch tatsächlich gelesen hat sie keiner.
Ich will nicht, dass Facebook weiss, wann ich wo bin, was ich wann mag.
Nach der Lektion sagen verschiedene Schülerinnen und Schüler auf Nachfrage, sie würden die Sicherheitseinstellungen zu Hause nochmals überprüfen. Und künftig würden sie noch aufmerksamer auswählen, was sie ins Netz stellen. «Ich will künftig darauf achten, was ich preisgebe, dass ich nicht alles aufs Netz stelle», sagt Gino Andereggen (17), «ich will nicht, dass Facebook weiss, wann ich wo bin, was ich wann mag.»