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Legende: Veranstaltungen bis 300 Personen ab dem 6. Juni wieder erlaubt Keystone

Lockerungen im Konzertbetrieb Konzerte ohne Mindestabstand: neue Regelungen für Clubkonzerte

Ab dem 6. Juni sind Konzerte in Clubs mit bis zu 300 Besuchern wieder erlaubt. Die Lockerung ist gemäss Bundesrat an Schutzkonzepte der Veranstalter gebunden. Seit Kurzem besteht nun aber die Möglichkeit, ein Konzert auch ohne ursprünglich kommunizierte Distanzregeln durchzuführen.

Ein neues Rahmenschutzkonzept des BAG bietet Veranstaltern seit Kurzem die Möglichkeit, Konzerte durchzuführen, auch wenn die ursprünglich geltenden Distanzregeln (4 m2 pro Person) nicht eingehalten werden können.

Gestützt auf eine Mitteilung des Verbands Schweizer Musikclubs und Festivals ( Petzi ) unterscheidet das Rahmenschutzkonzept des Bundes nicht zwischen Indoor und Outdoor, sondern zeigt generell drei Varianten auf, wie Veranstaltungen bis 300 Personen wieder durchgeführt werden können:

  • Variante 1: Wie bis anhin (siehe unten). Sprich: 4 m2 pro Person, inklusive Abstand zwischen den Personengruppen. Distanzregeln werden eingehalten.
  • Variante 2: Wenn die Distanzregeln von Variante 1 nicht eingehalten werden können, besteht eine Maskentragepflicht oder Sitzplätze sind voneinander durch geeignete Abschrankungen getrennt.
  • Variante 3: Sollte auch Variante 2 nicht greifen, weil es zu engen Körperkontakten kommen kann, müssen die Veranstalter die Kontaktdaten der Gäste sammeln und die Konzertbesucher*innen informieren, dass das Risiko besteht, dass bei einem potentiellen Ansteckungsfall sämtliche an dem Anlass anwesenden Gäste in die Quarantäne geschickt werden.

Weitere Details gibt es im Rahmenschutzkonzept vom Bundesamt für Gesundheit .

Zur Erinnerung, was der Bundesrat am 27.05.20 kommunizierte

Ab 6. Juni ist es wieder erlaubt, Konzerte mit maximal 300 Besuchern zu veranstalten. Diese Turboöffnung bedinge gemäss Gesundheitsminister Alain Berset jedoch ein geeignetes Schutzkonzept und die Einhaltung der bestehenden Abstands- und Hygieneregeln. Konkret: An Veranstaltungen, bei denen die Menschen stehen, beträgt die maximale Anzahl an Besuchenden eine Person pro 4 m2 zugängige Fläche.

Die schnelle Lockerung überrascht und erfreut. Wie sie von den jeweiligen Konzertveranstaltern genau umgesetzt werden soll, bleibt ungewiss.

Einige weiterführende Bulletpoints dazu aus der Kommunikation um die Medienkonferenz:

  • Es besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht in Konzertlokalen.
  • Abstand von zwei Metern soll wo immer möglich eingehalten werden.
  • Es müssen Kontaktlisten geführt werden, die die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
  • An gestuhlten Veranstaltungen sind die Sitzreihen so zu belegen, dass jeweils mindestens ein Sitz zwischen Einzelpersonen sowie zu Gruppen leer bleibt. Die Stühle sollen wenn möglich immer in Reihen mit einem Mindestabstand von einem Meter zwischen den Stühlen und Reihen aufgestellt werden.
  • Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen.

Welche Reaktionen die ersten Lockerungen bei Veranstaltern auslöste

Kurz nach der Pressekonferenz haben wir mit Veranstaltern und Veranstalterinnen über die neue Regelung gesprochen. Der Grundtenor war durchwegs positiv. Alle freuen sich über die Öffnung, machen im Gespräch aber auch klar, dass noch ganz viel unklar ist:

«Wir begrüssen natürlich, dass ein Öffnungsversuch angestossen wird. Bis zum 24. Juni ändert sich unter diesen Umständen aber eher wenig», sagt Jonatan Niedrig, Geschäftsführer des Verbands Schweizer Musikclubs und Festivals ( Petzi ). Knackpunkt werde die Kapazitätsbeschränkung: «4qm pro Person ist, wenn man das umrechnet auf die Clubgrösse, fast eine Verunmöglichung von wirtschaftlich sinnvoller Durchführung von Konzerten. Das ist eine enorme Reduktion. Es ist fragwürdig, ob unter diesen Umständen sich überhaupt ein Lokal leisten kann, Konzerte durchzuführen.» Deshalb werde es auch entscheidend sein, wie sich die weiterführende Ausgleichsfinanzierung durch den Bund gestaltet.

Auch Carine Zuber, Direktorin vom moods Club in Zürich, hat «erwartet, dass es kompliziert wird. Nun ist es kompliziert und wir müssen da durch.» Die 4qm-Vorgabe sei für das moods finanziell nicht tragbar. Hinzu käme, dass die Leute auch keinen Spass hätten an einem Stehkonzert, bei dem keine Nähe aufkommt. «Wir erarbeiten nun Ideen, wie wir mit einer stimmigen Deko oder mit Sofas und Pflanzen dem Publikum eine spezielle Ambiance bieten können. So dass das neue Konzerterlebnis zwar anders, aber doch schön sein wird.»

Pipo Kofmehl von der Kulturfabrik Kofmehl in Solothurn unterstreicht, dass sie alles daran setzen, dass Konzerttickets durch die neuen Auflagen fürs Publikum nicht teurer würden. Aber sie schauen bereits in den Herbst, da das Kofmehl im Juli/August sowieso in die Sommerpause geht. «Die Öffnungen gehen sicher schon mal in die richtige Richtung», so Kofmehl.

Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt.

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