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Ärzte: Schweigepflicht vs. Meldepflicht

Was PatientInnen der Ärztin, dem Arzt anvertrauen, bleibt geheim. Allerdings schränken immer mehr Kantone diese Schweigepflicht ein oder kehren sie sogar ins Gegenteil um: Besteht ein Verdacht auf Misshandlung, soll die Ärzteschaft nun sogar verpflichtet werden, einen allfälligen Verdacht den Behörden zu melden.

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