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«Begnadigung bedeutet keine Urteilskorrektur»

Donald Trump hat als eine seiner letzten Amtshandlungen 143 Personen begnadigt. Auch die Schweiz kennt den Straferlass. Doch warum gibt es in einem Rechtsstaat noch Begnadigungen? Sie seien ein Überbleibsel monarchischer Willkür, aber ein wichtiger Teil einer Rechtsstaatkultur, sagt Rechtsphilosoph Matthias Mahlmann im Gespräch.

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