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Belgien: keine Entschädigung für Kolonialverbrechen

Der belgische Staat muss vorerst keine Entschädigung zahlen. Während der belgischen Kolonialherrschaft in Ruanda, Burundi und Kongo wurden Kinder systematisch weggesperrt und all ihrer Rechte beraubt. Fünf solche «Métisse»-Kinder klagten Belgien an, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und unterlagen jetzt vor Gericht in erster Instanz. Abgeschlossen ist die Affäre damit aber nicht, weder politisch noch juristisch.

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