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Das Bundesgericht in Lausanne hat der Stimmrechtsbeschwerde der Einheitskrankenkassen-Befürworter nicht stattgegeben.
Bild: Keystone
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Beschwerden der Einheitskasse-Befürworter abgewiesen

Zwei Befürworter der Einheitskrankenkasse beschwerten sich beim Bundesgericht: Die Krankenkassen würden in ihren Magazinen unzulässige Propaganda und Wahlkampf betreiben. Tatsächlich mahnt das Bundesgericht nun die Kassen zu mehr Zurückhaltung, die Beschwerden aber weist es zurück.