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Bumerang «Ausschaffungsinitiative»
Kriminelle Ausländer können nicht mehr unbefristet des Landes verwiesen werden. Das Bundesverwaltungsgericht beruft sich auf den Artikel, der seit dem Ja zur Ausschaffungsinitiative in der Verfassung steht. Darin ist von unbefristeten Landesverweisen keine Rede. SVP-Politiker sind bestürzt.
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