Bund kann im Notfall Zivilschutzanlagen beschlagnahmen
Was wäre, wenn plötzlich sehr viele Menschen in der Schweiz um Asyl ersuchen würden? Für eine solche Asyl-Notlage hat der Bundesrat einen Entscheid gefällt. Bund und Kantone können im Notfall Zivilschutzanlagen für Asylsuchende nutzen - auch gegen den Willen von Gemeinden.
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