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Zivilschutzanlagen werden schon heute teilweise als Asylunterkünfte genutzt. Künftig könnte der Bund oder ein Kanton Gemeinden dazu zwingen, Anlagen für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.
Bild: Keystone
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Bund kann im Notfall Zivilschutzanlagen beschlagnahmen

Was wäre, wenn plötzlich sehr viele Menschen in der Schweiz um Asyl ersuchen würden? Für eine solche Asyl-Notlage hat der Bundesrat einen Entscheid gefällt. Bund und Kantone können im Notfall Zivilschutzanlagen für Asylsuchende nutzen - auch gegen den Willen von Gemeinden.