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Der Mörder ist ein vorbestrafter Sexualverbrecher. Trotzdem soll er nicht lebenslang verwahrt werden. Es sei nicht belegt, dass der Täter für immer untherapierbar bleibe, sagen die Bundesrichter.
Bild: Keystone
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Das Bundesgericht lehnt lebenslange Verwahrung ab

Im März 2009 hat ein arbeitsloser Koch die 16-jährige Lucie in seine Wohnung gelockt und umgebracht. Das Aargauer Obergericht hat den Mörder zu lebenslanger Verwahrung verurteilt. Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben. Die Begründung und die unterschiedlichen Reaktionen von Experten und PolitikerInnen.