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Die berufliche Vorsorge: Ein historischer Rückblick
Die obligatorische berufliche Vorsorge als Ergänzung zur AHV wurde vom Volk 1972 angenommen, als Gegenvorschlag zu einer Initiative der Partei der Arbeit, welche den Ausbau der AHV zu einer Volkspension forderte. Bis das BVG-Obligatorium in Kraft trat, dauerte es dann aber noch bis ins Jahr 1985.
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