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Bild: Keystone
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Die Tücken von Chat-Diensten im Geschäftsleben

Hat ein Arbeitgeber das Recht, private Nachrichten auf dem Geschäftshandy seiner Angestellten anzuschauen? Mit dieser Frage befasste sich das Zürcher Obergericht. Es geht um eine Frau, die fristlos entlassen wurde, weil sie in einem WhatsApp-Chat unter anderem ihren Vorgesetzten schlecht machte.