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«Die vertraglichen Grundlagen der EU werden in Frage gestellt.»
In Polen hat das Verfassungsgericht entschieden, Teile des EU-Rechts seien nicht vereinbar mit der Verfassung Polens. Bereits in anderen EU-Mitgliedsstaaten haben sich Verfassungsgerichte über Urteile des EuGH hinweggesetzt. Doch das polnische Urteil stellt eine neue Eskalationsstufe dar. Gespräch mit Martin Nettesheim, Europarechts-Professor der Universität Tübingen.
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