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Erleichterung in Sachen Wohneigentum

Viele Schweizerinnen und Schweizer können sich den Traum von Wohneigentum nur erfüllen, wenn sie Pensionskassengelder vorbeziehen. Dies ist aber an Bedingungen geknüpft. Das Bundesgericht hat nun entschieden: Auch wer Pensionskassengelder bezogen hat, hat das Recht, die Wohnung später unter bestimmten Bedingungen zu vermieten.

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