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Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rügte die Schweiz kürzlich für ihre Praxis beim Familiennachzug.
Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
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Familiennachzug: Muss die Schweiz ihre Praxis anpassen?

Die Schweiz hat die Menschenrechtskonvention verletzt, weil sie Geflüchteten aus finanziellen Gründen das Leben als Familie verweigerte. Dies entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Darüber, was das nun für die Schweiz bedeutet, gehen die Meinungen auseinander.

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