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Genf: Digitale Unversehrtheit in die Verfassung?

Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit steht in der Schweizer Bundesverfassung. Einen Schritt weiter geht der Kanton Genf: Mitte Juni befindet das Stimmvolk dort darüber, ob auch die «digitale Unversehrtheit» in die Kantonsverfassung geschrieben wird.

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