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Gerichtsentscheid: AfD steht zu Recht unter Extremismusverdacht
Die AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall weiterhin unter Beobachtung des deutschen Inlandgeheimdienstes stehen. Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfahlen bestätigte am Montag ein entsprechendes Urteil aus der Vorinstanz. Was bedeutet dieses Urteil konkret? Das Gespräch mit dem Verfassungsjuristen Alexander Thiele.
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