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Wem in der Türkei ein Strafverfahren wegen Präsidentenbeleidigung droht, hat allein damit noch keinen genügenden Asylgrund.
Bild: AP Photo/Denes Erdos
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Gerichtsurteil: Erdogan beleidigen gibt kein Asyl in der Schweiz

Wer in der Türkei den Präsidenten beleidigt, riskiert eine Gefängnisstrafe. Viele flüchten deshalb ins Ausland. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Ein Verfahren wegen Präsidentenbeleidigung in der Türkei reicht hierzulande als Asylgrund nicht aus. (Urteilsnummer: E-4103/2024)