Grund für Lohnunterschied ist nicht das Geschlecht
Der Kanton Aargau bezahlt allen Lehrkräften, egal ob Frau oder Mann, weniger Lohn als den vergleichbaren Kantonsangestellten. Die Lehrpersonen seien aber nicht wegen ihres Geschlechts schlechter bezahlt und würden damit nicht diskriminiert. Das Bundesgericht weist deshalb die Klage der Primarlehrerinnen ab.
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