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Symbolbild. Ein älterer Herr studiert die Unterlagen vom RAV.
Bild: Keystone
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Halbe Einigung bei der Ü60-Überbrückungsrente

Wer nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wird, soll eine Überbrückungsrente erhalten. Über diese Forderung des Bundesrates haben Stände- und Nationalrat schon oft gestritten. Nun hat man sich fast geeinigt.