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Halbherzige Transparenz beim Bund

Vor acht Jahren trat in der Schweiz das sogenannte Öffentlichkeitsgesetz in Kraft: Jedes amtliche Dokument, welches nicht ausdrücklich in höherem Interesse geheimzuhalten ist, ist öffentlich und darf von Medien oder von Privatpersonen eingesehen werden. Funktioniert das in der Bundesverwaltung?

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